<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <channel>
    <title>Informationelle Selbstbestimmung on blog.fahl-secure.de</title>
    <link>/tags/informationelle-selbstbestimmung/</link>
    <description>Recent content in Informationelle Selbstbestimmung on blog.fahl-secure.de</description>
    <generator>Hugo</generator>
    <language>de</language>
    <managingEditor>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</managingEditor>
    <webMaster>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</webMaster>
    <lastBuildDate>Sat, 07 Feb 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate>
    <atom:link href="/tags/informationelle-selbstbestimmung/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml" />
    <item>
      <title>Datenschutz ist ein Grundrecht – Warum diese Wahrheit so oft geleugnet wird</title>
      <link>/post/datenschutz-grundrecht-bericht/</link>
      <pubDate>Sat, 07 Feb 2026 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/datenschutz-grundrecht-bericht/</guid>
      <description>&lt;p&gt;&lt;img src=&#34;/img/datenschutz-grundrecht.png&#34; alt=&#34;Datenschutz als Grundrecht&#34;&gt;&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h2 id=&#34;eine-weit-verbreitete-falschbehauptung&#34;&gt;Eine weit verbreitete Falschbehauptung&lt;/h2&gt;&#xA;&lt;p&gt;In Diskussionen über Datenschutz fällt immer wieder ein Satz, der so selbstsicher wie falsch ist: &amp;ldquo;Datenschutz ist doch gar kein Grundrecht!&amp;rdquo; Diese Behauptung wird in Kommentarspalten, Podiumsdiskussionen und sogar in juristischen Debatten vorgebracht – meist von Menschen, die entweder die rechtlichen Grundlagen nicht kennen oder bewusst verschleiern wollen, welchen verfassungsrechtlichen Rang der Schutz personenbezogener Daten tatsächlich hat.&lt;/p&gt;&#xA;&lt;p&gt;Die Wahrheit ist eine andere: Datenschutz ist sehr wohl ein Grundrecht. Und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Diese Tatsache ist nicht nur juristisch eindeutig belegt, sondern bildet das Fundament unserer gesamten Datenschutzgesetzgebung. Wer das bestreitet, stellt sich gegen vier Jahrzehnte Rechtsprechung, gegen europäisches Verfassungsrecht und gegen die ausdrücklichen Feststellungen höchster Gerichte.&lt;/p&gt;</description>
    </item>
  </channel>
</rss>
