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    <title>LDI NRW on blog.fahl-secure.de</title>
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    <description>Recent content in LDI NRW on blog.fahl-secure.de</description>
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      <title>Wenn Behörden mauern: Unvollständige DSGVO-Auskünfte in NRW</title>
      <link>/post/dsgvo-auskunft-bericht/</link>
      <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
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      <description>Es sollte selbstverständlich sein: Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Daten Behörden über sie gespeichert haben. Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verspricht vollständige Transparenz. Doch die Realität in nordrhein-westfälischen Ämtern, Schulen und Kommunen sieht anders aus. Behörden antworten unvollständig, verzögert oder verweisen auf technische Unmöglichkeiten. Das Problem: Wer nicht weiß, welche Daten die öffentliche Hand über ihn speichert, kann auch keine anderen Rechte geltend machen.&#xA;Das Fundament aller Betroffenenrechte Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ist nicht verhandelbar.</description>
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      <title>Ist das LDI NRW unabhängig – oder nur Makulatur gegenüber Microsoft und Apple?</title>
      <link>/post/ldinrw_wirksam/</link>
      <pubDate>Sat, 14 Jun 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
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      <description>Das LDI NRW (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) versteht sich als unabhängige Instanz zum Schutz personenbezogener Daten. Doch ist es wirklich unabhängig – und vor allem: hat es eine wirksame Funktion gegenüber global agierenden Konzernen wie Microsoft und Apple? Oder ist die Behörde bloß ein Papiertiger?&#xA;Rechtlicher Rahmen Laut eigener Aussage ist das LDI NRW eine unabhängige Aufsichtsbehörde, wie sie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefordert ist. Diese Unabhängigkeit schließt politische Einflussnahme aus und soll es ermöglichen, auch mächtige internationale Akteure zur Rechenschaft zu ziehen.</description>
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      <title>29. Tätigkeitsbericht der LDI NRW 2023: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten von Schulträgern und IT-Sicherheitsrisiken</title>
      <link>/post/ldi_schultraeger/</link>
      <pubDate>Sun, 08 Sep 2024 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
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      <description>Im 29. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 setzt sich Bettina Gayk ,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), intensiv mit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) auseinander. Das Gericht hat in einem seiner Protokolle vom 22. Februar 2023 (Az. 19 B 417/22) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die zu vielen Nachfragen führte. Der Bericht wurde am 08.07.2024 durch das LDI NRW veröffentlicht und ist der aktuellste Bericht für NRW.</description>
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      <title>Einsatz von Microsoft 365 an Grundschulen in NRW</title>
      <link>/post/grundschulene/</link>
      <pubDate>Mon, 29 Jul 2024 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
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      <description>Einleitung Die Nutzung digitaler Werkzeuge in Schulen, insbesondere an Grundschulen, ist ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Bildung. Microsoft 365 spielt dabei eine bedeutende Rolle. Dieser Bericht untersucht die kritische Perspektive auf die Nutzung von Microsoft 365 an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW), unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).&#xA;Datenschutzprobleme beim Einsatz von Microsoft 365 an Schulen Der Einsatz von Microsoft 365 an Schulen und insbesondere an Grundschulen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematisch.</description>
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