<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <channel>
    <title>NRW on blog.fahl-secure.de</title>
    <link>/tags/nrw/</link>
    <description>Recent content in NRW on blog.fahl-secure.de</description>
    <generator>Hugo</generator>
    <language>de</language>
    <managingEditor>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</managingEditor>
    <webMaster>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</webMaster>
    <lastBuildDate>Tue, 10 Feb 2026 00:00:00 +0000</lastBuildDate>
    <atom:link href="/tags/nrw/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml" />
    <item>
      <title>Angriff auf den Datenschutz: Wie NRW-Ministerpräsident Wüst nach dem Microsoft-Deal die unabhängige Aufsicht beseitigen will</title>
      <link>/post/nrw-datenschutz-microsoft-deal-bericht/</link>
      <pubDate>Tue, 10 Feb 2026 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/nrw-datenschutz-microsoft-deal-bericht/</guid>
      <description>&lt;p&gt;&lt;img src=&#34;/img/nrw-datenschutz-angriff.png&#34; alt=&#34;Angriff auf den Datenschutz&#34;&gt;&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h2 id=&#34;der-perfekte-zeitpunkt-für-einen-politischen-angriff&#34;&gt;Der perfekte Zeitpunkt für einen politischen Angriff&lt;/h2&gt;&#xA;&lt;p&gt;Es gibt Zufälle, die keine sind. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst treibt seit Monaten eine enge Zusammenarbeit mit Microsoft im Bildungsbereich voran. Milliarden fließen an den US-Konzern, Tausende Lehrkräfte sollen mit Microsoft-Produkten geschult werden, Schulkinder werden systematisch an eine Plattform gewöhnt, die nach Einschätzung von Datenschutzbehörden gegen geltendes Recht verstößt. Die unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk kritisiert diese Entwicklung scharf – und wird prompt zur Zielscheibe.&lt;/p&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn Behörden mauern: Unvollständige DSGVO-Auskünfte in NRW</title>
      <link>/post/dsgvo-auskunft-bericht/</link>
      <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/dsgvo-auskunft-bericht/</guid>
      <description>&lt;p&gt;&lt;img src=&#34;/img/dsgvo-auskunftsrecht-problem.png&#34; alt=&#34;DSGVO Auskunftsrecht&#34;&gt;&lt;/p&gt;&#xA;&lt;p&gt;Es sollte selbstverständlich sein: Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Daten Behörden über sie gespeichert haben. Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verspricht vollständige Transparenz. Doch die Realität in nordrhein-westfälischen Ämtern, Schulen und Kommunen sieht anders aus. Behörden antworten unvollständig, verzögert oder verweisen auf technische Unmöglichkeiten. Das Problem: Wer nicht weiß, welche Daten die öffentliche Hand über ihn speichert, kann auch keine anderen Rechte geltend machen.&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h2 id=&#34;das-fundament-aller-betroffenenrechte&#34;&gt;Das Fundament aller Betroffenenrechte&lt;/h2&gt;&#xA;&lt;p&gt;Das Auskunftsrecht nach &lt;a href=&#34;https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/&#34;&gt;Artikel 15 DSGVO&lt;/a&gt; ist nicht verhandelbar. Es ist die Grundlage, auf der alle anderen Datenschutzrechte aufbauen. Für öffentliche Stellen in NRW gelten die DSGVO sowie das &lt;a href=&#34;https://dsgvo-gesetz.de/dsg-nrw/&#34;&gt;Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)&lt;/a&gt;, das zusätzliche Regelungen für Behörden, Schulen und Kommunen enthält.&lt;/p&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>„Microsoft 365 Education darf Schüler nicht tracken“ – Österreichs Entscheidung stärkt Datenschutz in Deutschland</title>
      <link>/post/oesterreich/</link>
      <pubDate>Sat, 11 Oct 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/oesterreich/</guid>
      <description>Die Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde gegen Microsoft 365 Education ist kein Zufall, sondern Bestätigung jahrelanger Kritik: Unterrichtsdaten dürfen nicht für Tracking und Werbezwecke missbraucht werden. Der Präzedenzfall aus Österreich hilft auch deutschen Datenschützern und Schulen.</description>
    </item>
    <item>
      <title>Big Brother Awards: Wenn Datenschutz an Schulen versagt</title>
      <link>/post/lehrer/</link>
      <pubDate>Tue, 07 Oct 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/lehrer/</guid>
      <description>Ein junger Lehrer zeigt im WDR eindrucksvoll, wie tief die digitale Misere an Schulen sitzt. Zwischen Microsoft 365, iPads und fehlender IT-Unterstützung wird deutlich: Der Datenschutz ist längst zum Störfaktor geworden – für ein System, das lieber wegsieht.</description>
    </item>
    <item>
      <title>LDI NRW: Überlastung oder Pflicht zur Bearbeitung?</title>
      <link>/post/ldiuntaetigkeit/</link>
      <pubDate>Sat, 16 Aug 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/ldiuntaetigkeit/</guid>
      <description>&lt;p&gt;&lt;img src=&#34;/img/title-ldi-nrw.png&#34; alt=&#34;Titelbild&#34;&gt;&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h2 id=&#34;wenn-behörden-auf-zeit-spielen&#34;&gt;Wenn Behörden auf Zeit spielen&lt;/h2&gt;&#xA;&lt;p&gt;Immer wieder verweist die &lt;strong&gt;Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)&lt;/strong&gt; darauf, dass wegen der hohen Zahl von Eingaben eine Bearbeitung sehr lange dauern kann. Das bedeutet für Betroffene, dass Beschwerden monatelang unbearbeitet bleiben. Doch wie ist die rechtliche Lage – darf sich eine Behörde auf Überlastung berufen?&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h3 id=&#34;rechtliche-grundlage&#34;&gt;Rechtliche Grundlage&lt;/h3&gt;&#xA;&lt;p&gt;Die &lt;strong&gt;Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)&lt;/strong&gt; verpflichtet die zuständigen Aufsichtsbehörden, Beschwerden &lt;strong&gt;innerhalb einer angemessenen Frist&lt;/strong&gt; zu bearbeiten. In &lt;strong&gt;Artikel 57 DSGVO&lt;/strong&gt; ist die Pflicht zur Bearbeitung verankert. Artikel 78 DSGVO gibt Betroffenen außerdem das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn eine Aufsichtsbehörde untätig bleibt.&lt;/p&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Darf ein Datenschutzbeauftragter aus Einzelfällen abgezogen werden? Der Fall Kreis Viersen und die Rechtslage</title>
      <link>/post/abberufung/</link>
      <pubDate>Fri, 15 Aug 2025 00:00:00 +0000</pubDate><author>presse@fahl.cc (Stefan Fahl)</author>
      <guid>/post/abberufung/</guid>
      <description>&lt;p&gt;&lt;em&gt;Kommentar und Bericht aus der Perspektive eines Journalisten, Aktivisten und Datenschützers.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&#xA;&lt;h2 id=&#34;worum-es-geht&#34;&gt;Worum es geht&lt;/h2&gt;&#xA;&lt;p&gt;Im Kreis Viersen ist nach Angaben aus dem Umfeld der Grundschulen ein Fall diskutiert worden, in dem der &lt;strong&gt;Datenschutzbeauftragte&lt;/strong&gt; (DSB) für den Bereich Grundschulen aus einem konkreten Vorgang rund um &lt;strong&gt;Microsoft 365&lt;/strong&gt; herausgenommen worden sein soll. Offizielle Details zu einer solchen Maßnahme sind öffentlich nicht dokumentiert. Fest steht aber: Für die Schulen im Bezirk des Schulamts Viersen ist ein DSB benannt und erreichbar (&lt;a href=&#34;https://www.kreis-viersen.de/themen/bildung/schulamt-fuer-den-kreis-viersen&#34;&gt;Kontaktseite des Schulamts&lt;/a&gt;). Damit stellt sich die Grundsatzfrage: &lt;strong&gt;Darf&lt;/strong&gt; ein Verantwortlicher den DSB aus einem Einzelfall „abziehen“ – und wenn ja, wer dürfte das überhaupt?&lt;/p&gt;</description>
    </item>
  </channel>
</rss>
