Wenn Behördenbriefe an falsche Adressen gehen: Datenschutzpannen und ihre Folgen

Datenschutz Fehlversendung

Das unterschätzte Risiko: Wenn vertrauliche Post in fremden Händen landet

Die Szenarien ähneln sich: Ein Bescheid vom Sozialamt landet im Briefkasten einer wildfremden Person. Eine Rechnung mit sensiblen Patientendaten wird an die falsche Faxnummer gesendet. Oder eine E-Mail mit Gehaltsabrechnungen erreicht versehentlich einen Mitarbeiter, der diese Informationen nicht sehen sollte. Was zunächst wie ein bedauerliches Versehen wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als handfester Datenschutzverstoß mit potenziell weitreichenden Konsequenzen.

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Wenn Behörden mauern: Unvollständige DSGVO-Auskünfte in NRW

DSGVO Auskunftsrecht

Es sollte selbstverständlich sein: Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Daten Behörden über sie gespeichert haben. Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verspricht vollständige Transparenz. Doch die Realität in nordrhein-westfälischen Ämtern, Schulen und Kommunen sieht anders aus. Behörden antworten unvollständig, verzögert oder verweisen auf technische Unmöglichkeiten. Das Problem: Wer nicht weiß, welche Daten die öffentliche Hand über ihn speichert, kann auch keine anderen Rechte geltend machen.

Das Fundament aller Betroffenenrechte

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ist nicht verhandelbar. Es ist die Grundlage, auf der alle anderen Datenschutzrechte aufbauen. Für öffentliche Stellen in NRW gelten die DSGVO sowie das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), das zusätzliche Regelungen für Behörden, Schulen und Kommunen enthält.

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