324.000 Euro für nichts: Hannovers Microsoft-Desaster und das systematische Versagen beim Datenschutz

Es ist einer dieser Momente, in denen man als Datenschutzaktivist nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll. Die Stadt Hannover hat 60.000 bis 75.000 Microsoft-365-Lizenzen im Wert von 324.000 bis 342.000 Euro für Schulen gekauft – und kann sie nicht nutzen. Warum? Weil die Datenschutzvereinbarung nicht den städtischen Vorgaben entspricht. Die Lizenzen sind unbrauchbar. Das Geld ist – möglicherweise – verloren. Die Schüler stehen ohne funktionierende Lösung da.

Heise online berichtet, dass der Fehler kurz vor Ostern bekannt wurde. Die Stadt musste die Nutzung von Word, PowerPoint und Co. an Schulen sofort stoppen. Wie es zu diesem „Vertragsfehler" kommen konnte, wird derzeit geprüft. Ob das investierte Geld verloren ist, ist noch unklar.

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Angriff auf den Datenschutz: Wie NRW-Ministerpräsident Wüst nach dem Microsoft-Deal die unabhängige Aufsicht beseitigen will

Angriff auf den Datenschutz

Der perfekte Zeitpunkt für einen politischen Angriff

Es gibt Zufälle, die keine sind. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst treibt seit Monaten eine enge Zusammenarbeit mit Microsoft im Bildungsbereich voran. Milliarden fließen an den US-Konzern, Tausende Lehrkräfte sollen mit Microsoft-Produkten geschult werden, Schulkinder werden systematisch an eine Plattform gewöhnt, die nach Einschätzung von Datenschutzbehörden gegen geltendes Recht verstößt. Die unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk kritisiert diese Entwicklung scharf – und wird prompt zur Zielscheibe.

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Datenschutz ist ein Grundrecht – Warum diese Wahrheit so oft geleugnet wird

Datenschutz als Grundrecht

Eine weit verbreitete Falschbehauptung

In Diskussionen über Datenschutz fällt immer wieder ein Satz, der so selbstsicher wie falsch ist: “Datenschutz ist doch gar kein Grundrecht!” Diese Behauptung wird in Kommentarspalten, Podiumsdiskussionen und sogar in juristischen Debatten vorgebracht – meist von Menschen, die entweder die rechtlichen Grundlagen nicht kennen oder bewusst verschleiern wollen, welchen verfassungsrechtlichen Rang der Schutz personenbezogener Daten tatsächlich hat.

Die Wahrheit ist eine andere: Datenschutz ist sehr wohl ein Grundrecht. Und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Diese Tatsache ist nicht nur juristisch eindeutig belegt, sondern bildet das Fundament unserer gesamten Datenschutzgesetzgebung. Wer das bestreitet, stellt sich gegen vier Jahrzehnte Rechtsprechung, gegen europäisches Verfassungsrecht und gegen die ausdrücklichen Feststellungen höchster Gerichte.

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Die DSGVO als Reaktion auf Snowden: Eine Theorie über symbolische Datensouveränität und ihre Grenzen

Überwachung und Datenschutz

Eine Theorie der symbolischen Gegenwehr

Im Juni 2013 erschütterte Edward Snowden mit seinen Enthüllungen das Fundament des digitalen Vertrauens. Was folgte, war nicht nur ein politischer Skandal, sondern ein tektonisches Beben im Verhältnis zwischen Bürgern, Staaten und Technologiekonzernen. Die Reaktion der Europäischen Union ließ nicht lange auf sich warten: Die Datenschutz-Grundverordnung wurde mit neuem Nachdruck vorangetrieben und 2018 in Kraft gesetzt. Doch war diese Reaktion mehr als ein symbolischer Akt? Diese Analyse untersucht die These, dass die DSGVO zwar eine direkte Antwort auf die Snowden-Enthüllungen darstellt, ihre Wirksamkeit gegen globale Überwachung jedoch von Anfang an strukturell begrenzt war.

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Datenschutz-Erfolg gegen Microsoft: Warum Deutschland diesem Beispiel folgen sollte

Datenschutz Symbol

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Die österreichische Datenschutzbehörde hat einen bemerkenswerten Erfolg gegen den Tech-Giganten Microsoft erzielt. Die Entscheidung ist eindeutig: Microsoft hat ohne rechtliche Grundlage Tracking-Cookies auf den Geräten einer Schülerin platziert und muss diese Praxis innerhalb von vier Wochen einstellen. Was auf den ersten Blick wie ein einzelner Fall erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Spitze eines Eisbergs, der Millionen von Schülern, Lehrern und öffentlichen Einrichtungen in ganz Europa betrifft.

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Die Illusion der digitalen Souveränität: Europas großer Selbstbetrug

Digitale Souveränität Illusion

Digitale Souveränität. Der Begriff wird in europäischen Hauptstädten beschworen wie ein Mantra. Politiker fordern sie, Strategiepapiere preisen sie, EU-Kommissare versprechen sie. Es klingt gut. Es klingt nach Selbstbestimmung, nach Unabhängigkeit, nach Stärke.

Es ist eine Lüge.

Nicht in böser Absicht vielleicht. Aber eine Lüge bleibt eine Lüge, auch wenn man sie sich selbst erzählt. Europa hat keine digitale Souveränität. Es hatte sie nie. Und solange die grundlegenden Strukturen bleiben, wird es sie auch in absehbarer Zeit nicht haben.

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Executive Order 12333: Die unterschätzte Bedrohung digitaler Souveränität

Während die öffentliche Debatte über Datenschutz sich häufig auf Konzerne wie Meta oder Google konzentriert, bleibt eine fundamentale Bedrohung der digitalen Souveränität erstaunlich unterbelichtet: Die Executive Order 12333, eine präsidiale Anordnung aus dem Jahr 1981, gewährt US-Geheimdiensten weitreichende Befugnisse zum Zugriff auf Daten außerhalb der Vereinigten Staaten – ohne richterliche Anordnung, ohne parlamentarische Kontrolle und praktisch ohne Rechtsschutz für Betroffene.

Eine Ermächtigungsgrundlage mit 45 Jahren Geschichte

Executive Order 12333 wurde während der Präsidentschaft Ronald Reagans erlassen und definiert die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der US-Nachrichtendienste. Anders als der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) oder der CLOUD Act handelt es sich nicht um ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz, sondern um eine präsidiale Verordnung – was bedeutet, dass sie ohne Zustimmung des Parlaments geändert oder erweitert werden kann.

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Logineo NRW und Amazon AWS: Zwischen technischer Analyse und digitaler Souveränität

Die Illusion der digitalen Souveränität im Bildungssektor

Was als moderne Schulplattform angepriesen wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiteres Beispiel für die Abhängigkeit deutscher Bildungseinrichtungen von US-amerikanischen Tech-Konzernen. Die technische Analyse der Logineo NRW Messenger-Infrastruktur offenbart nicht nur interessante DNS-Details, sondern wirft grundlegende Fragen zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz auf.

Technische DNS- und Netzwerkanalyse

Die Untersuchung einer anonymisierten Subdomain der Domain logineonrw-messenger.de mittels gängiger Konsolenwerkzeuge liefert aufschlussreiche Ergebnisse. Die durchgeführten Analysen umfassten:

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Cloud Act Gutachten: US-Behörden greifen ungehindert auf europäische Daten zu

Cloud Security Warnung

Die Wahrheit tut manchmal weh. Besonders wenn sie schwarz auf weiß dokumentiert ist und alle bisherigen Beteuerungen als das entlarvt, was sie waren: Schutzbehauptungen. Ein Rechtsgutachten der Universität zu Köln, erstellt im Auftrag des Bundesinnenministeriums und nun durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich, räumt mit allen Illusionen auf. Was Heise Online berichtet, ist der juristische Offenbarungseid für die digitale Souveränität Europas: US-Behörden haben weitreichenden, rechtlich abgesicherten Zugriff auf europäische Cloud-Daten – völlig unabhängig davon, wo die Server physisch stehen.

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Digitale Souveränität: Nur mit Open Source

Digitale Souveränität

Wenn der Staat zum Gefangenen seiner Software wird

Es ist ein Dienstag im April 2024, als Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter vor die Presse tritt und eine Entscheidung verkündet, die weitreichende Folgen haben könnte: 30.000 Arbeitsplätze der Landesverwaltung werden von Microsoft Windows und Office auf Linux und LibreOffice umgestellt. Was zunächst nach einer technischen Routineentscheidung klingt, ist in Wahrheit eine Kampfansage an die digitale Abhängigkeit des Staates von wenigen Tech-Giganten. Schleswig-Holstein unternimmt damit einen Befreiungsschlag – und stellt eine Frage, die längst überfällig ist: Wem gehört eigentlich die digitale Infrastruktur unseres Staates?

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