Executive Order 12333: Die unterschätzte Bedrohung digitaler Souveränität

Während die öffentliche Debatte über Datenschutz sich häufig auf Konzerne wie Meta oder Google konzentriert, bleibt eine fundamentale Bedrohung der digitalen Souveränität erstaunlich unterbelichtet: Die Executive Order 12333, eine präsidiale Anordnung aus dem Jahr 1981, gewährt US-Geheimdiensten weitreichende Befugnisse zum Zugriff auf Daten außerhalb der Vereinigten Staaten – ohne richterliche Anordnung, ohne parlamentarische Kontrolle und praktisch ohne Rechtsschutz für Betroffene.

Eine Ermächtigungsgrundlage mit 45 Jahren Geschichte

Executive Order 12333 wurde während der Präsidentschaft Ronald Reagans erlassen und definiert die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der US-Nachrichtendienste. Anders als der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) oder der CLOUD Act handelt es sich nicht um ein vom Kongress verabschiedetes Gesetz, sondern um eine präsidiale Verordnung – was bedeutet, dass sie ohne Zustimmung des Parlaments geändert oder erweitert werden kann.

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Logineo NRW und Amazon AWS: Zwischen technischer Analyse und digitaler Souveränität

Die Illusion der digitalen Souveränität im Bildungssektor

Was als moderne Schulplattform angepriesen wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiteres Beispiel für die Abhängigkeit deutscher Bildungseinrichtungen von US-amerikanischen Tech-Konzernen. Die technische Analyse der Logineo NRW Messenger-Infrastruktur offenbart nicht nur interessante DNS-Details, sondern wirft grundlegende Fragen zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz auf.

Technische DNS- und Netzwerkanalyse

Die Untersuchung einer anonymisierten Subdomain der Domain logineonrw-messenger.de mittels gängiger Konsolenwerkzeuge liefert aufschlussreiche Ergebnisse. Die durchgeführten Analysen umfassten:

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Cloud Act Gutachten: US-Behörden greifen ungehindert auf europäische Daten zu

Cloud Security Warnung

Die Wahrheit tut manchmal weh. Besonders wenn sie schwarz auf weiß dokumentiert ist und alle bisherigen Beteuerungen als das entlarvt, was sie waren: Schutzbehauptungen. Ein Rechtsgutachten der Universität zu Köln, erstellt im Auftrag des Bundesinnenministeriums und nun durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich, räumt mit allen Illusionen auf. Was Heise Online berichtet, ist der juristische Offenbarungseid für die digitale Souveränität Europas: US-Behörden haben weitreichenden, rechtlich abgesicherten Zugriff auf europäische Cloud-Daten – völlig unabhängig davon, wo die Server physisch stehen.

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Digitale Souveränität: Nur mit Open Source

Digitale Souveränität

Wenn der Staat zum Gefangenen seiner Software wird

Es ist ein Dienstag im April 2024, als Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter vor die Presse tritt und eine Entscheidung verkündet, die weitreichende Folgen haben könnte: 30.000 Arbeitsplätze der Landesverwaltung werden von Microsoft Windows und Office auf Linux und LibreOffice umgestellt. Was zunächst nach einer technischen Routineentscheidung klingt, ist in Wahrheit eine Kampfansage an die digitale Abhängigkeit des Staates von wenigen Tech-Giganten. Schleswig-Holstein unternimmt damit einen Befreiungsschlag – und stellt eine Frage, die längst überfällig ist: Wem gehört eigentlich die digitale Infrastruktur unseres Staates?

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Wenn Behördenbriefe an falsche Adressen gehen: Datenschutzpannen und ihre Folgen

Datenschutz Fehlversendung

Das unterschätzte Risiko: Wenn vertrauliche Post in fremden Händen landet

Die Szenarien ähneln sich: Ein Bescheid vom Sozialamt landet im Briefkasten einer wildfremden Person. Eine Rechnung mit sensiblen Patientendaten wird an die falsche Faxnummer gesendet. Oder eine E-Mail mit Gehaltsabrechnungen erreicht versehentlich einen Mitarbeiter, der diese Informationen nicht sehen sollte. Was zunächst wie ein bedauerliches Versehen wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als handfester Datenschutzverstoß mit potenziell weitreichenden Konsequenzen.

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Die Schweiz zeigt, wie digitale Souveränität funktioniert: Faktisches Cloud-Verbot für Behörden

Die Schweiz zeigt, wie digitale Souveränität funktioniert: Faktisches Cloud-Verbot für Behörden

Am 24. November 2025 setzte die Schweiz ein Zeichen, das in ganz Europa Wellen schlagen dürfte. Privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verabschiedete eine Resolution, die auf ein faktisches Verbot internationaler Cloud-Dienste für Behörden hinausläuft. Insbesondere die Hyperscaler Microsoft, Google und Amazon sind betroffen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer Bürgerdaten ernst nimmt, darf sie nicht in die Hände US-amerikanischer Konzerne legen.

Was heise online als “breites Cloud-Verbot” titelt, ist bei genauerer Betrachtung noch drastischer. Die Resolution lässt praktisch keine Möglichkeit mehr, Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen wie Microsoft 365 datenschutzkonform zu nutzen – zumindest nicht, wenn besonders schützenswerte oder gesetzlich geheimhaltungspflichtige Daten verarbeitet werden. Und das betrifft praktisch alle Behördendaten, denn die meisten unterliegen dem Amtsgeheimnis.

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GrapheneOS: Das Freiheitshandy – wenn Datenschutz und Sicherheit keine Kompromisse kennen

GrapheneOS Freiheitshandy

“Wenn ich heute ein Smartphone konfigurieren würde, würde ich Daniel Micays GrapheneOS als Basis-Betriebssystem verwenden.” Diese Worte stammen von Edward Snowden. Ein Mann, der sein Leben riskierte, um uns vor Massenüberwachung zu warnen. Ein Mann, der weiß, wovon er spricht, wenn es um digitale Sicherheit geht. Und er schwört auf GrapheneOS.

Das sollte uns zu denken geben. Denn während Millionen Menschen täglich ihr Leben in die Hände von Google und Apple legen – ihren Standort, ihre Kontakte, ihre Nachrichten, ihre Fotos –, gibt es eine Alternative. Eine, die Datenschutz und Sicherheit nicht als Marketing-Versprechen versteht, sondern als technische Realität.

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Wenn Datenschutz zur Glaubenssache wird: Hessens fragwürdiger Microsoft-Deal

Wenn Datenschutz zur Glaubenssache wird: Hessens fragwürdiger Microsoft-Deal

Am 15. November 2025 verkündete Alexander Roßnagel, Hessens Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, eine Entscheidung, die vielen wie ein verspäteter Aprilscherz vorkommen dürfte: Microsoft 365 sei nun datenschutzkonform nutzbar. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Konzern aus Redmond habe man die Grundsatzfragen des Datenschutzes zufriedenstellend gelöst. Das klingt zunächst beruhigend – bis man erfährt, was genau untersucht wurde. Oder besser: was nicht untersucht wurde.

Die Prüfung, die keine war

Roßnagels Behörde hat Microsoft 365 niemals technisch geprüft. Nicht ein einziges Mal. Die Software, die in Tausenden Behörden und Unternehmen sensible Daten verarbeiten soll, wurde nicht auf ihre tatsächlichen Datenflüsse analysiert. Niemand hat nachgesehen, welche Informationen wo landen, welche Telemetriedaten gesammelt werden, welche Verbindungen zu welchen Servern bestehen. Als heise online nachfragte, antwortete Roßnagel erstaunlich offen: „Dazu sind wir personell überhaupt nicht in der Lage."

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Bayern verkauft digitale Souveränität für eine Milliarde Euro

Bayern Microsoft Cloud

Es ist ein Lehrstück darüber, wie Politik funktioniert – oder besser: nicht funktioniert. Während ein Bundesland zeigt, wie man sich von Big Tech emanzipiert, läuft ein anderes sehenden Auges in die totale Abhängigkeit. Bayern will bis Ende 2025 einen Vertrag mit Microsoft über die Nutzung von Microsoft 365 für die gesamte Landesverwaltung abschließen. Fast eine Milliarde Euro über fünf Jahre. Ohne Ausschreibung. Ohne ernsthafte Prüfung von Alternativen. Und das Schlimmste: ohne Lösung für das fundamentale DSGVO-Problem.

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Wenn Behörden mauern: Unvollständige DSGVO-Auskünfte in NRW

DSGVO Auskunftsrecht

Es sollte selbstverständlich sein: Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Daten Behörden über sie gespeichert haben. Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verspricht vollständige Transparenz. Doch die Realität in nordrhein-westfälischen Ämtern, Schulen und Kommunen sieht anders aus. Behörden antworten unvollständig, verzögert oder verweisen auf technische Unmöglichkeiten. Das Problem: Wer nicht weiß, welche Daten die öffentliche Hand über ihn speichert, kann auch keine anderen Rechte geltend machen.

Das Fundament aller Betroffenenrechte

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ist nicht verhandelbar. Es ist die Grundlage, auf der alle anderen Datenschutzrechte aufbauen. Für öffentliche Stellen in NRW gelten die DSGVO sowie das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), das zusätzliche Regelungen für Behörden, Schulen und Kommunen enthält.

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