Elektronische Patientenakte: Wenn der Datenschutz zur Nebensache wird

Elektronische Patientenakte: Wenn der Datenschutz zur Nebensache wird

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird von der Bundesregierung als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen gefeiert. Ab Januar 2025 soll jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, er widerspricht aktiv. Was auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als datenschutzrechtliches Minenfeld mit weitreichenden Konsequenzen für die Privatsphäre von Millionen Menschen.

Das Opt-Out-Verfahren: Einwilligung auf den Kopf gestellt

Mit dem Wechsel vom Opt-In zum Opt-Out hat die Bundesregierung einen fundamentalen Paradigmenwechsel vollzogen. Statt dass Versicherte bewusst und informiert einwilligen müssen, wird ihnen die ePA automatisch aufgezwungen. Wer seine intimsten Gesundheitsdaten nicht zentral gespeichert haben möchte, muss aktiv widersprechen – und das rechtzeitig.

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Sicherheitslücke bei der ePA – Ein gefährliches Versagen

Ein Offenbarungseid der digitalen Sicherheit

Am 30. April 2025 berichtete die Tagesschau über einen schwerwiegenden Skandal: Sicherheitsforscher haben gravierende Lücken in der elektronischen Patientenakte (ePA) gefunden. Die Schwachstellen ermöglichen es Unbefugten, sensible Gesundheitsdaten von Millionen gesetzlich Versicherter abzugreifen – teils ohne jegliche Authentifizierung.

Diese Erkenntnisse legen offen, wie gefährlich fahrlässig mit den sensibelsten Daten der Bürgerinnen und Bürger umgegangen wird. In einem Land, das sich als digitaler Vorreiter in Europa inszenieren will, ist das nicht nur peinlich – es ist ein Skandal.

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Die elektronische Patientenakte (ePA): Eine kritische Betrachtung

Die elektronische Patientenakte: Chancen und Risiken

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das Gesundheitswesen revolutionieren. Auf den ersten Blick klingt die Idee vielversprechend: Durch eine zentrale digitale Speicherung von Gesundheitsdaten sollen Ärztinnen und Ärzte schneller auf relevante Informationen zugreifen können, die Behandlungsergebnisse sollen sich verbessern, und der Datenaustausch wird erleichtert. Doch die ePA wirft viele kritische Fragen auf, die über technische Details hinausgehen und tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen könnten.

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