Elektronische Patientenakte: Wenn der Datenschutz zur Nebensache wird

Elektronische Patientenakte: Wenn der Datenschutz zur Nebensache wird
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird von der Bundesregierung als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen gefeiert. Ab Januar 2025 soll jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, er widerspricht aktiv. Was auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als datenschutzrechtliches Minenfeld mit weitreichenden Konsequenzen für die Privatsphäre von Millionen Menschen. Das Opt-Out-Verfahren: Einwilligung auf den Kopf gestellt Mit dem Wechsel vom Opt-In zum Opt-Out hat die Bundesregierung einen fundamentalen Paradigmenwechsel vollzogen. [Mehr]

Sicherheitslücke bei der ePA – Ein gefährliches Versagen

Ein Offenbarungseid der digitalen Sicherheit Am 30. April 2025 berichtete die Tagesschau über einen schwerwiegenden Skandal: Sicherheitsforscher haben gravierende Lücken in der elektronischen Patientenakte (ePA) gefunden. Die Schwachstellen ermöglichen es Unbefugten, sensible Gesundheitsdaten von Millionen gesetzlich Versicherter abzugreifen – teils ohne jegliche Authentifizierung. Diese Erkenntnisse legen offen, wie gefährlich fahrlässig mit den sensibelsten Daten der Bürgerinnen und Bürger umgegangen wird. In einem Land, das sich als digitaler Vorreiter in Europa inszenieren will, ist das nicht nur peinlich – es ist ein Skandal. [Mehr]