Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird von der Bundesregierung als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen gefeiert. Ab Januar 2025 soll jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, er widerspricht aktiv. Was auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als datenschutzrechtliches Minenfeld mit weitreichenden Konsequenzen für die Privatsphäre von Millionen Menschen.
Das Opt-Out-Verfahren: Einwilligung auf den Kopf gestellt
Mit dem Wechsel vom Opt-In zum Opt-Out hat die Bundesregierung einen fundamentalen Paradigmenwechsel vollzogen. Statt dass Versicherte bewusst und informiert einwilligen müssen, wird ihnen die ePA automatisch aufgezwungen. Wer seine intimsten Gesundheitsdaten nicht zentral gespeichert haben möchte, muss aktiv widersprechen – und das rechtzeitig.
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