
Eine weit verbreitete Falschbehauptung
In Diskussionen über Datenschutz fällt immer wieder ein Satz, der so selbstsicher wie falsch ist: “Datenschutz ist doch gar kein Grundrecht!” Diese Behauptung wird in Kommentarspalten, Podiumsdiskussionen und sogar in juristischen Debatten vorgebracht – meist von Menschen, die entweder die rechtlichen Grundlagen nicht kennen oder bewusst verschleiern wollen, welchen verfassungsrechtlichen Rang der Schutz personenbezogener Daten tatsächlich hat.
Die Wahrheit ist eine andere: Datenschutz ist sehr wohl ein Grundrecht. Und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Diese Tatsache ist nicht nur juristisch eindeutig belegt, sondern bildet das Fundament unserer gesamten Datenschutzgesetzgebung. Wer das bestreitet, stellt sich gegen vier Jahrzehnte Rechtsprechung, gegen europäisches Verfassungsrecht und gegen die ausdrücklichen Feststellungen höchster Gerichte.
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