Von wegen souverän: IBM treibt Preise in die Höhe, Deutsche müssen zahlen

IBM-Preiserhöhungen belasten deutsche Unternehmen

Das kommt davon, wenn man kaum in eigene moderne, in IT-Industrie investiert.

Zwischen 2015 und 2025 sind die Preise für IBM-Software um fast 80 Prozent angestiegen. Besonders drastisch war der Anstieg im Jahr 2023 mit 24 Prozent. In den Folgejahren 2024 und 2025 lag die Erhöhung jeweils bei sechs Prozent.

Zum Vergleich: Die allgemeine Inflationsrate in Deutschland betrug in diesen Jahren zwischen gut zwei und knapp sechs Prozent. Ausgehend von den Preisen im Jahr 2014 stiegen die Kosten für IBM-Software bis 2022 um 50,8 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das allgemeine Preisniveau jedoch nur um 12,3 Prozent – eine Differenz von über 38 Prozentpunkten.

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Dimensionen der Mitarbeiterüberwachung durch Software

Dimensionen der Mitarbeiterüberwachung durch Software: Eine kritische Analyse

Moderne Arbeitsumgebungen werden zunehmend digitalisiert, was Unternehmen viele Vorteile bietet. Doch diese Entwicklung geht häufig mit einer immer detaillierteren Überwachung der Mitarbeitenden einher. Besonders Softwarelösungen von Microsoft, wie die in Microsoft 365 integrierten Funktionen, ermöglichen es, Arbeitsprozesse, Produktivität und sogar Kommunikationsmuster umfassend zu analysieren. Dies wirft gravierende Fragen in Bezug auf Datenschutz und Arbeitnehmerrechte auf.

Was ist Mitarbeiterüberwachung?

Mitarbeiterüberwachung beschreibt den Einsatz technischer Systeme zur Erfassung und Analyse von Verhaltens- und Leistungsdaten der Beschäftigten. Mit Funktionen wie dem “Productivity Score” in Microsoft 365 erhalten Arbeitgeber Werkzeuge, um etwa E-Mail-Aktivitäten, Nutzungszeiten oder die Häufigkeit von Team-Meetings auszuwerten. Selbst anonymisierte Daten können in falschen Händen missbraucht werden, um individuelle Profile zu erstellen und Leistungsdruck zu erzeugen.

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Nicht ohne den Gesamtbetriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Microsoft Office 365

Die Einführung von Microsoft Office 365 in Unternehmen ist nicht nur eine technische Entscheidung, sondern auch eine Frage der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung spielt der Gesamtbetriebsrat eine zentrale Rolle, wenn es um die Einführung und Nutzung von Software geht, die tief in die Arbeitsprozesse und die Datenschutzrechte der Arbeitnehmer eingreift.

Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte, wenn technische Einrichtungen eingeführt werden, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Microsoft 365 zählt zu diesen technischen Einrichtungen, da es umfangreiche Überwachungsmöglichkeiten bietet, zum Beispiel durch die Nachverfolgung von Nutzungsdaten oder die Analyse von Arbeitsaktivitäten. Daher ist die Einführung ohne die Zustimmung des Betriebsrats in der Regel nicht zulässig.

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