Urteil des EuGH zum DSGVO-Schadensersatz: Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023 (Rs. C-300/21) hat bedeutende Auswirkungen auf die Auslegung von Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Hinblick auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Insbesondere betont der EuGH, dass immaterielle Schäden, die durch Datenschutzverletzungen verursacht werden, nicht weniger schwerwiegend sind als körperliche Schäden. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis und erfordert eine sorgfältige Begründung von Schadensersatzansprüchen. [Mehr]