Es gibt Momente, in denen eine Regierung ihre Maske fallen lässt. Der 2. Juli 2026 war so ein Moment. An diesem Tag beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen. Nicht formal. Nicht mit großer Ankündigung. Sondern durch die Hintertür, verpackt als „Bürokratierückbau" und „staatliche Resilienz".
Der Verein FragDenStaat bezeichnet es als das, was es ist: den schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Und das ist keine Übertreibung. Es ist eine nüchterne Bestandsaufnahme dessen, was hier gerade passiert.
Was das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich ist
Seit 2006 gibt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jedem Menschen in Deutschland das Recht, Einblick in staatliche Dokumente zu verlangen. Verträge, interne Weisungen, E-Mails, Gutachten – all das kann grundsätzlich angefragt werden. Man muss dafür keinen Grund angeben. Man muss keine besondere Betroffenheit nachweisen. Man muss einfach nur fragen.
Das ist der entscheidende Punkt: Das IFG kehrt das Prinzip staatlichen Handelns um. Normalerweise gilt: Der Staat entscheidet, was er preisgibt. Mit dem IFG gilt: Der Bürger hat einen grundsätzlichen Anspruch auf Information, es sei denn, es gibt einen konkreten, benannten Ausnahmegrund. Transparenz ist der Normalfall, Geheimhaltung die zu begründende Ausnahme.
Diese scheinbar simple Umkehrung hat enorme Wirkung entfaltet. Mehr als 300.000 Anfragen wurden seit Einführung des Gesetzes allein über die Plattform FragDenStaat gestellt. Das IFG hat sich zu einem der wirksamsten Werkzeuge entwickelt, die Bürger, Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen haben, um staatliches Handeln zu kontrollieren.
Warum es so schwer ist, überhaupt an Informationen zu kommen
Wer glaubt, in Deutschland herrsche ohnehin schon gläserne Verwaltung, irrt gewaltig. Selbst mit einem bestehenden IFG ist der Zugang zu Informationen mühsam, langwierig und oft frustrierend. Behörden nutzen Fristen bis zum Anschlag aus. Sie berufen sich auf Ausnahmetatbestände, auch wenn diese kaum einschlägig sind. Sie verlangen Gebühren, die abschreckend wirken. Sie schwärzen Dokumente so großzügig, dass am Ende kaum lesbare Information übrig bleibt.
Genau das ist der Grund, warum ein starkes IFG überhaupt notwendig ist: Behörden geben von sich aus selten mehr preis, als sie müssen. Transparenz muss erkämpft werden, sie fällt niemandem in den Schoß. Wenn nun ausgerechnet die letzten verbliebenen Zugangsrechte beschnitten werden, verschärft sich ein Problem, das ohnehin schon gravierend ist.
Konkrete Beispiele: Was ohne IFG im Dunkeln geblieben wäre
Die Wirkung des Gesetzes lässt sich am besten an konkreten Fällen zeigen – ausgerechnet Fällen, die Politiker der jetzt handelnden Koalitionsparteien betreffen.
Der Fall Amthor: CDU-Politiker Philipp Amthor geriet 2020 in die Schlagzeilen, weil interne Unterlagen offenlegten, wie er dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte. Amthor hatte für seine Lobbyarbeit 2.800 Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Ohne das IFG wäre dieser Skandal nie ans Licht gekommen. Bemerkenswert: Ausgerechnet Amthor, heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, war Verhandlungsführer der Arbeitsgruppe, die die jetzige Einschränkung des IFG vorbereitet hat.
Der Fall Spahn: Die Maskendeals von Jens Spahn während der Corona-Pandemie sowie Fragen rund um seine Villa wurden maßgeblich durch IFG-Anfragen aufgedeckt. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster stellte klar: Ohne das Informationsfreiheitsgesetz würden viele solcher Skandale schlicht nicht aufgedeckt.
Der Fall Reiche: Auch die Wirtschaftskumpanei von Katherina Reiche wurde erst durch IFG-Anfragen sichtbar.
Diese Beispiele zeigen ein Muster: Es sind ausgerechnet Politiker der jetzigen Koalition, die durch das IFG unangenehme Aufmerksamkeit erfahren haben. Und es sind dieselben Kreise, die nun dafür sorgen wollen, dass sich das nicht wiederholt.
Was konkret geplant ist
Die Pläne, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat, sind in ihrer Wirkung radikal, auch wenn die Sprache bürokratisch verklausuliert daherkommt.
Berechtigtes Interesse statt voraussetzungslosem Zugang: Bisher musste niemand begründen, warum er eine Anfrage stellt. Künftig soll ein „berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden müssen. Im Abschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es wörtlich, man wolle die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und dieses nicht durch andere Regelungen erreichen können. Das klingt technisch. In der Praxis bedeutet es: Fast jede Anfrage wäre nicht mehr zulässig. Das Grundprinzip des Gesetzes – voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen – würde damit ins Gegenteil verkehrt.
Ausschluss ganzer Personengruppen: Nach den Plänen sollen zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter und Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft von Anfragen ausgeschlossen werden. Das trifft exakt jene Akteure, die das IFG bislang am konsequentesten genutzt haben, um Missstände aufzudecken.
Explodierende Gebühren: Die Gebühren sollen sich am Kostendeckungsprinzip orientieren. Was harmlos klingt, bedeutet in der Praxis: Anfragen könnten künftig Zehntausende Euro kosten. Das Recht auf Information würde damit zu einem Privileg der Wohlhabenden.
Geschwärzte Verantwortlichkeit: Die Namen von Behördenmitarbeitern – selbst in leitenden Funktionen – sollen künftig konsequent geschwärzt werden. Wer eine Entscheidung getroffen hat, wer wofür verantwortlich zeichnet, würde damit systematisch unsichtbar gemacht.
Neue Bereichsausnahmen: Unter Verweis auf „komplexe Bedrohungslagen" sollen Behörden Anfragen leichter ablehnen können. Genau mit dieser Begründung hat das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März bereits das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz eingeschränkt – ein Vorgeschmack darauf, wie diese Ausnahmen in der Praxis genutzt werden könnten.
Der Bruch des eigenen Koalitionsvertrags
Was diesen Vorgang besonders bitter macht: Er widerspricht direkt dem, was CDU und SPD selbst vereinbart hatten. Im Koalitionsvertrag hieß es, man wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren". Das Gegenteil ist nun der Plan.
Es ist auch nicht der erste Anlauf. Bereits während der Koalitionsverhandlungen im März 2025 zeigte ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz", dass eine Abschaffung diskutiert wurde. Damals konnte eine zivilgesellschaftliche Kampagne mit rund 400.000 Unterschriften den Vorstoß noch stoppen. Nun, gut ein Jahr später, kommt der Angriff zurück – diesmal offenbar mit größerer Entschlossenheit und gemeinsam von Union und SPD getragen.
Interessant ist auch der historische Kontrast: In der vorherigen Ampel-Koalition plante die SPD selbst ein Bundestransparenzgesetz, das die Informationsfreiheit massiv hätte ausbauen sollen – Behörden hätten Informationen proaktiv veröffentlichen müssen, statt nur auf Anfrage zu reagieren. Yannick Müller von der Digitalorganisation D64 bringt es auf den Punkt: Die Einschränkung des IFG ergebe sich nicht aus der Verwaltungspraxis, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz.
Die Reaktionen: Geschlossene Front der Zivilgesellschaft
Die Reaktion auf die Pläne war beispiellos breit. Mehr als 110 zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Verbände und Medien haben sich in einem offenen Brief zusammengeschlossen – darunter Amnesty International, Greenpeace, der Chaos Computer Club, Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband, NABU, LobbyControl und zahlreiche weitere.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, warnte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ausdrücklich vor einer „Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung – sie bezeichnete die Pläne als undemokratisch.
Manfred Redelfs vom Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte". Der investigative Journalist Markus Grill weist darauf hin, dass die Einschränkung die Arbeit investigativer Journalisten und damit die Kontrolle der Regierung erheblich behindern würde – viele der Spahn-Enthüllungen wären ohne das IFG schlicht unmöglich gewesen.
Eine Petition, die sich gezielt an die SPD-Bundestagsfraktion richtet und diese auffordert, den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit nicht mitzutragen, hatte innerhalb weniger Tage bereits mehrere hunderttausend Unterschriften erreicht.
Bemerkenswert zurückhaltend äußerte sich hingegen SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil. Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz sprach er lediglich von „Schwachpunkten" beim IFG – eine Formulierung, die angesichts der Tragweite der geplanten Änderungen fast schon zynisch wirkt.
Was das für das Vertrauen in die Politik bedeutet
Man muss sich die Konsequenz dieses Vorhabens vor Augen führen. Wenn eine Regierung ausgerechnet jenes Instrument beschneidet, mit dem ihre eigenen Skandale aufgedeckt wurden, sendet sie ein fatales Signal: Wir wollen nicht kontrolliert werden.
Das ist kein technisches Detail der Verwaltungsvereinfachung. Das ist ein fundamentaler Angriff auf das Prinzip der Gewaltenkontrolle, das jeder funktionierenden Demokratie zugrunde liegt. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke von der Linkspartei bringt es prägnant auf den Punkt: Mit den Angriffen auf das IFG wolle die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Transparenz gegenüber den Bürgern sei in einer Demokratie jedoch Pflicht, denn nur so könnten Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden.
Der Vertrauensverlust, der aus einem solchen Schritt erwächst, ist kaum zu unterschätzen. Bürger, die ohnehin schon skeptisch gegenüber politischen Institutionen sind, werden in ihrem Misstrauen bestätigt: Wenn eine Regierung Transparenzrechte einschränkt, sobald diese unbequem werden, dann steht der Verdacht im Raum, dass es tatsächlich etwas zu verbergen gibt. Diese Wahrnehmung, einmal etabliert, lässt sich kaum mehr korrigieren. Vertrauen entsteht langsam und verschwindet schnell – dieser Satz trifft hier mit besonderer Härte zu.
Der internationale Vergleich: Selbst Trump ging nicht so weit
Um die Tragweite dieses Vorhabens einzuordnen, lohnt ein Blick über den Atlantik. In den USA regelt der Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 den Zugang zu Bundesbehörden-Dokumenten. Auch unter der Trump-Administration gab es erhebliche Kritik an mangelnder Transparenz, an verzögerten Antworten, an strategischer Verschleppung von Anfragen. Es gab Klagen, es gab Frustration bei Journalisten und NGOs über die Handhabung des Gesetzes in der Praxis.
Doch selbst dort wurde nicht versucht, das grundlegende gesetzliche Prinzip des voraussetzungslosen Informationszugangs per Gesetzesreform zu kippen. Der FOIA verlangt bis heute keinen Nachweis eines „berechtigten Interesses" von Antragstellern. Jeder – US-Bürger oder nicht, Journalist oder Privatperson – kann grundsätzlich Anfragen stellen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Die strukturellen Probleme des FOIA liegen in der Verwaltungspraxis, in Verzögerungen und übermäßig weiten Auslegungen von Ausnahmetatbeständen – nicht in einer offen deklarierten gesetzgeberischen Abschaffung des Antragsrechts selbst für weite Teile der Bevölkerung.
Das ist der entscheidende Unterschied: Was die schwarz-rote Koalition in Deutschland plant, geht über exekutive Verzögerungstaktiken hinaus, wie man sie auch in den USA beklagt hat. Es handelt sich um eine gesetzgeberische Neudefinition, die den Kreis der Anfrageberechtigten von vornherein drastisch einschränkt, ganze Gruppen wie Journalisten und Nicht-EU-Bürger ausschließt und durch Gebührenexplosion faktisch ein Zensuswahlrecht für Transparenz einführt. Eine Demokratie, die sich gerne mit den etablierten westlichen Demokratien vergleicht, unterbietet hier einen Standard, den selbst eine als transparenzfeindlich kritisierte US-Regierung nicht in Gesetzesform gegossen hat.
Die Blaupause aus Berlin
Wer wissen will, wie die Zukunft aussehen könnte, muss nicht lange spekulieren. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat bereits im März vorexerziert, wie eine solche Einschränkung in der Praxis funktioniert: Mit Verweis auf „komplexe Bedrohungslagen" wurden sowohl das Berliner Informationsfreiheitsgesetz als auch das Landesdatenschutzgesetz beschnitten. Genau diese Blaupause – vage, dehnbare Sicherheitsbegriffe als Vorwand für Geheimhaltung – findet sich nun im Bundesvorhaben wieder.
Diese Strategie ist keineswegs neu, aber sie ist besonders perfide: Sicherheitsargumente lassen sich kaum sachlich widerlegen, weil niemand außerhalb der Behörde beurteilen kann, ob eine Bedrohungslage tatsächlich vorliegt oder nur behauptet wird, um Informationen zurückzuhalten. Genau diese Unüberprüfbarkeit macht solche Ausnahmetatbestände zum idealen Instrument, um unliebsame Transparenz zu verhindern, ohne dies offen zugeben zu müssen.
Was jetzt geschieht
Der Zeitplan ist bewusst eng gesteckt. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt soll in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten, der nach Beteiligung der übrigen Ministerien von der Bundesregierung beschlossen wird. Noch zum Jahresende sollen die Fraktionen von SPD und Union im Bundestag über die Neuregelung abstimmen.
Das bedeutet: Das Zeitfenster für Widerstand ist begrenzt, aber es existiert noch. Gerade SPD-Abgeordnete geraten dabei ins Visier zivilgesellschaftlicher Kampagnen, da innerhalb der Partei traditionell eine gewisse Sensibilität für Bürgerrechte und Transparenz besteht – ein Widerspruch, der zwischen Fraktionsdisziplin und Parteitradition aufbricht.
Ein Fazit, das keines sein sollte
Was hier verhandelt wird, ist keine verwaltungstechnische Petitesse. Es ist die Frage, ob Bürger in diesem Land auch künftig ein wirksames Werkzeug haben, um zu erfahren, was ihre gewählten Vertreter und die von ihnen geführten Behörden tun. Es ist die Frage, ob Journalismus weiterhin die Möglichkeit hat, Verträge, interne Vermerke und E-Mails einzusehen, um Missstände aufzudecken. Es ist die Frage, ob Machtmissbrauch auch künftig ein Risiko birgt, entdeckt zu werden – oder ob er sich künftig ungestörter entfalten kann.
Die Ironie dieser Geschichte ist bitter: Es sind ausgerechnet jene politischen Kräfte, deren eigene Verfehlungen erst durch das IFG öffentlich wurden, die nun dieses Instrument entschärfen wollen. Wer das für Zufall hält, hat die Mechanik der Macht nicht verstanden.
Eine Demokratie lebt davon, dass Macht kontrollierbar bleibt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist eines der wenigen Instrumente, die diese Kontrolle für jeden Einzelnen greifbar machen – ohne Anwalt, ohne besondere Betroffenheit, ohne Privileg. Wird dieses Instrument entkernt, verliert nicht nur der investigative Journalismus ein zentrales Werkzeug. Es verliert die gesamte Gesellschaft ein Stück ihrer Fähigkeit, sich selbst zu kontrollieren.
Der Widerstand dagegen ist bereits breit, laut und entschlossen. Ob er ausreicht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Doch eines ist schon jetzt klar: Diese Auseinandersetzung wird zu einem Gradmesser dafür, wie ernst es dieser Koalition mit den demokratischen Grundprinzipien wirklich ist, die sie in Sonntagsreden gerne beschwört.
Quellen und weiterführende Links:
- FragDenStaat: Beschluss des Koalitionsausschusses: SPD und Union planen Abschaffung des IFG
- netzpolitik.org: Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz
- netzpolitik.org: Staatliche Transparenz: Angriff auf Informationsfreiheit sorgt weiter für heftige Kritik
- netzpolitik.org: Widerstand gegen Beseitigung der Informationsfreiheit: „Keine lästige Pflicht, sondern historische Errungenschaft"
- FragDenStaat: Offener Brief: 120 Organisationen fordern „Hände weg vom IFG!"
- WeAct/Campact: Petition: SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!
- Digitalcourage: Informationsfreiheitsgesetz soll faktisch abgeschafft werden
- ZDFheute: Regierung will Informationsgesetz canceln: Kritiker laufen Sturm
- abgeordnetenwatch.de: Informationsfreiheitsgesetz - werden Sie für den Erhalt des IFG stimmen?
- US-Regierung: Freedom of Information Act (FOIA.gov)
- taz: IFG-Reform auf Bundesebene
Siehe auch
- Sachsen auf dem Weg zum Überwachungsstaat: CDU, SPD und BSW ebnen den Weg
- Darf ein Datenschutzbeauftragter aus Einzelfällen abgezogen werden? Der Fall Kreis Viersen und die Rechtslage
- Bedrohung der Informationsfreiheit: Pläne zur Abschaffung des IFG durch CDU und SPD
- UN Cybercrime-Konvention: Gefahr für Freiheit und Demokratie