Es passiert gerade vor unseren Augen, und die meisten schauen weg. In Sachsen haben sich CDU, SPD und BSW auf eine Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) geeinigt, die das Freistaat zu einem der am weitesten ausgebauten Überwachungsstaaten Deutschlands machen würde. Gleichzeitig legt die SPD-Bundestagsfraktion ein „Impulspapier" vor, das weniger Datenschutz für mehr Wirtschaftswachstum fordert. Zwei Entwicklungen, eine Richtung: weg von der Freiheit, hin zur totalen Kontrolle.
Hacken, Scannen, Durchleuchten – das neue sächsische Polizeirecht
Was CDU-Innenminister Armin Schuster da in Dresden durchgedrückt hat, ist kein normales Polizeigesetz mehr. Es ist ein Werkzeugkasten für den Überwachungsstaat. Laut einem Bericht von netzpolitik.org beinhaltet der Einigungsentwurf von BSW, CDU und SPD unter anderem folgende Befugnisse:
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ): Das bedeutet im Klartext: Die Polizei darf künftig Smartphones und Computer hacken – und zwar nicht nur zur Strafverfolgung, sondern bereits zur sogenannten Gefahrenabwehr. Das ist ein riesiger Unterschied. Während Strafverfolgung einen konkreten Tatverdacht erfordert, reicht für die Gefahrenabwehr eine vage Prognose. Wer auch immer den Algorithmus füttert, entscheidet, wer zum Verdächtigen wird – bevor er auch nur irgendetwas getan hat.
Gesichter- und Stimmensuche im Internet: Die Polizei soll Gesichter und Stimmen automatisiert im Netz abgleichen dürfen. Ein Sachverständiger hatte im Innenausschuss bereits gewarnt, dass dieser sogenannte „Klette-Paragraf" – benannt nach der jahrelang untergetauchten RAF-Terroristin Daniela Klette – gegen die KI-Verordnung der EU verstößt. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch ohnehin kaum umsetzbar, ohne eine Datenbank aller gescannten Internetbilder anzulegen – was die EU-Verordnung explizit verbietet.
KI-gestützte Videoüberwachung: An sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten darf die Polizei künftig KI-Software einsetzen, die auffälliges Verhalten oder gefährliche Objekte erkennen soll. Wer definiert „auffällig"? Der Algorithmus. Wer kontrolliert den Algorithmus? Kaum jemand.
Live-Gesichtserkennung: Personen sollen in Echtzeit identifiziert und über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden können. Ziel sind zunächst Menschen, die durch Verhaltensscanner oder Beamte ins Visier geraten. Aber auch bei Terrorgefahr-Verdacht ist der Einsatz geplant. Bei Gefahr in Verzug braucht es nicht mal mehr einen Richter.
Automatisierte Datenanalyse: Eine zentrale Plattform soll Polizeidaten verknüpfen, automatisiert auswerten und unter bestimmten Bedingungen selbstlernende Systeme einsetzen dürfen – bis hin zur Erstellung von Verhaltensprofilen.
Mehr Details zu den geplanten Befugnissen und der politischen Einigung bietet der ausführliche Bericht bei netzpolitik.org. Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte des Gesetzesentwurfs finden sich im ebenfalls empfehlenswerten Artikel über die Polizeiwunschliste auf Mehrheitssuche.
Das BSW – Verrat an eigenen Grundsätzen
Besonders bitter ist die Rolle des BSW in diesem Schauspiel. Die Partei von Sahra Wagenknecht hatte noch kurz zuvor in einem länderübergreifenden Positionspapier gewarnt: „Wir treten entschieden dem Impuls der Innenminister entgegen, Bürger grenzenlos zu durchleuchten und zunehmend unter Generalverdacht zu stellen." Dazu fehle wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von KI-Videoüberwachung.
Und dann stimmt man trotzdem zu. Mit kleinen, kosmetischen Änderungen – kein Palantir, keine Taser für alle – lässt sich das BSW feiern, während die strukturellen Überwachungsbefugnisse weitgehend unverändert ins Gesetz wandern. Nur elf von fünfzehn BSW-Abgeordneten haben der Einigung zugestimmt. Es reicht knapp – mit einer Stimme Mehrheit.
Der CCC Dresden hat das Ganze unmissverständlich bewertet: „Unterm Strich ein Desaster".
Warum das eine Gefahr für die Demokratie ist
Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um die Tragweite dieser Entwicklung zu verstehen. Die Kernfrage lautet nicht: Wird diese Technologie heute missbraucht? Sondern: Was passiert, wenn andere an der Macht sind?
Stephanie Henkel, Aktivistin beim Dresdner Chaos Computer Club (C3D2) und bei den Datenpunks, bringt es auf den Punkt: „Die vermeintlich gefühlte Sicherheit, die die neuen Technologien bringen soll, ist keine Sicherheit, sondern ein gefährliches Werkzeug, was nicht nur gegen uns als Bevölkerung, sondern auch gegen die Politiker, die jetzt den Gesetzesentwurf vorantreiben, eingesetzt werden kann. Man kann nicht vorhersagen, was eine andere sächsische Regierung mit den neuen Befugnissen und den damit gewonnenen Informationen anstelle."
Schaut man auf die politische Lage in Sachsen – einem Bundesland, in dem die AfD bei der letzten Landtagswahl stärkste Kraft wurde – ist das keine abstrakte Warnung. Es ist eine konkrete Zukunftsperspektive.
Hinzu kommt der strukturelle Generalverdacht: Biometrische Überwachung, Verhaltensscanner, automatisierte Datenanalysen treffen zunächst alle. Wer demonstriert, wer an einem „Kriminalitätsschwerpunkt" wohnt, wer schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort ist – all das kann in Algorithmen als „verdächtig" eingestuft werden. Nicht aufgrund eigener Handlungen, sondern aufgrund statistischer Muster. Das ist das Ende der Unschuldsvermutung als gesellschaftlichem Grundprinzip.
Auch verfassungsrechtlich ist die Novelle mehr als fragwürdig. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 wesentliche Teile des damaligen Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis zum 30. Juni 2026 zur Neuregelung gesetzt. Statt die beanstandeten Grundrechtseingriffe zu beseitigen, hat Innenminister Schuster kurzerhand neue hinzugefügt. Die Grünen-Fraktion hatte es treffend formuliert: Er habe den Auftrag des Verfassungsgerichtshofes „kolossal missverstanden". Details zum damaligen Urteil finden sich auf der Website des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.
Neues Kapitel in einem alten Buch: Die SPD und der Datenschutz
„Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!" – dieser alte Ruf gewinnt 2026 eine neue, digitale Dimension. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein „Impulspapier" zur Wirtschaftspolitik vorgelegt, das Datenschutz offen als Innovationshemmnis bezeichnet. Statt Daten zu regulieren, sollten diese „verfügbar gemacht werden", heißt es darin. Die Rede ist von einer „Regulierungskultur", die Zukunftstechnologien wie KI einschränke. Berichtet darüber hat unter anderem die Tagesschau.
Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Datenschutz ist kein bürokratisches Hemmnis für Geschäftsmodelle – er ist ein Grundrecht. Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta schützt das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Die DSGVO ist kein Bürokratiemonster, sondern ein mühsam erkämpfter Standard, der Europa von Ländern ohne vergleichbaren Schutz unterscheidet.
Wer Daten „verfügbar machen" will, ohne über die Konditionen zu sprechen – wessen Daten, für wen, zu welchem Zweck, unter welcher Kontrolle –, der betreibt keine Wirtschaftspolitik. Der bereitet den Boden für kommerzielle Totalüberwachung.
Der Zeitdruck als politisches Instrument
Was besonders auffällt: Die Abstimmung findet unter extremem Zeitdruck statt. Am 11. Juni berät der Innenausschuss – nicht öffentlich. Am 24. Juni soll das Plenum abstimmen. Die Zivilgesellschaft, die Bürgerrechtler, die Wissenschaft – sie alle haben kaum Zeit, sich zu organisieren, Druck aufzubauen, Alternativen vorzulegen.
Dieser Zeitdruck ist kein Zufall. Er ist strukturell. Das Verfassungsgerichtsurteil schafft eine künstliche Deadline, die politisch instrumentalisiert wird: Jetzt oder nie, Kompromiss oder Chaos. Unter solchen Bedingungen entstehen keine guten Gesetze. Sie entstehen Gesetze, die hinterher jahrelang die Gerichte beschäftigen – und in der Zwischenzeit Menschen überwachen.
Die Grünen haben einen eigenen Entwurf für ein Polizeigesetz ohne weitreichende Überwachungsbefugnisse vorgelegt. Er wird keine Mehrheit finden.
Was jetzt noch getan werden kann
Stephanie Henkel ruft dazu auf, die Abgeordneten von BSW, CDU und SPD direkt zu kontaktieren – bevor am 24. Juni die endgültige Abstimmung stattfindet. Das Gesetz braucht nur eine Stimme Mehrheit. Diese Mehrheit ist nicht sicher. Jedes Gespräch, jede E-Mail, jede öffentliche Debatte kann zählen.
Wer aktiv werden will, findet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und beim Chaos Computer Club Informationen und Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement.
Die Kombination aus biometrischer Gesichtserkennung, KI-Verhaltensüberwachung, Staatstrojanern und automatisierter Datenanalyse, die jetzt in Sachsen verabschiedet werden soll, ist nicht das Ende einer Entwicklung. Sie ist der Anfang. Was heute in Dresden beschlossen wird, wird morgen in anderen Bundesländern als Blaupause dienen – das ist die Logik von Sicherheitspolitik im deutschen Föderalismus.
Wer schweigt, stimmt zu.
Quellen und weiterführende Links:
- netzpolitik.org: CDU, SPD und BSW wollen Überwachung in Sachsen ausweiten
- netzpolitik.org: Polizeiwunschliste auf Mehrheitssuche
- netzpolitik.org: BSW auf Zustimmungskurs
- Tagesschau: SPD-Wirtschaftspapier – Daten verfügbar machen
- Leipziger Zeitung: CCC nennt Entwurf „Blaupause für Überwachungsstaat"
- Tarnkappe: Sachsen vor dem Überwachungs-Upgrade
- BSW-Positionspapier zu Polizeigesetzen
- Urteil Sächsischer Verfassungsgerichtshof 2024
- EU KI-Verordnung
- Grüner Gesetzentwurf im Sächsischen Landtag
Siehe auch
- Digitale Souveränität oder nur Souveränitätswashing?
- 324.000 Euro für nichts: Hannovers Microsoft-Desaster und das systematische Versagen beim Datenschutz
- Wie Israel Teherans Überwachungskameras hackte – und warum Europa sich das nicht leisten kann
- Vier Jahrzehnte strukturelle Überwachung: Warum die Microsoft-365-Problematik keine Trump-Erfindung ist
- Angriff auf den Datenschutz: Wie NRW-Ministerpräsident Wüst nach dem Microsoft-Deal die unabhängige Aufsicht beseitigen will