
Wenn Behörden auf Zeit spielen
Immer wieder verweist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) darauf, dass wegen der hohen Zahl von Eingaben eine Bearbeitung sehr lange dauern kann. Das bedeutet für Betroffene, dass Beschwerden monatelang unbearbeitet bleiben. Doch wie ist die rechtliche Lage – darf sich eine Behörde auf Überlastung berufen?
Rechtliche Grundlage
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die zuständigen Aufsichtsbehörden, Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. In Artikel 57 DSGVO ist die Pflicht zur Bearbeitung verankert. Artikel 78 DSGVO gibt Betroffenen außerdem das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn eine Aufsichtsbehörde untätig bleibt.
Nach deutschem Verwaltungsrecht regelt § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), dass eine sogenannte Untätigkeitsklage möglich ist, wenn eine Behörde länger als drei Monate ohne sachlichen Grund untätig bleibt.
- DSGVO Art. 57: Pflichten der Aufsichtsbehörde
- DSGVO Art. 78: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
- § 75 VwGO: Untätigkeitsklage
Verantwortung der Behörde
Die Behörde kann sich rechtlich nicht dauerhaft hinter Personalmangel verstecken. Wenn das Land NRW nicht genügend Personal bereitstellt, handelt es sich um ein strukturelles Problem, das letztlich die Landesregierung zu verantworten hat. Für den Bürger bleibt jedoch die Aufsichtsbehörde der erste Ansprechpartner.
Was Betroffene tun können
- Schriftliche Beschwerde einreichen – am besten nachweisbar (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).
- Drei Monate abwarten – auf eine Antwort oder zumindest eine Zwischennachricht.
- Untätigkeitsklage einreichen, wenn keine Bearbeitung erfolgt. Zuständig ist in NRW das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
- Rechtsbeistand suchen – ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Datenschutzrecht kann die Chancen deutlich erhöhen.
Ablauf einer Untätigkeitsklage
Das Grundrecht auf Datenschutz darf nicht durch bürokratische Überlastung ausgehöhlt werden. Behörden sind verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten – notfalls muss der Rechtsweg eingeschlagen werden. Bürger sollten ihre Rechte kennen und nutzen, damit Datenschutz in NRW nicht nur auf dem Papier existiert.
Siehe auch
- Angriff auf den Datenschutz: Wie NRW-Ministerpräsident Wüst nach dem Microsoft-Deal die unabhängige Aufsicht beseitigen will
- Datenschutz ist ein Grundrecht – Warum diese Wahrheit so oft geleugnet wird
- Die DSGVO als Reaktion auf Snowden: Eine Theorie über symbolische Datensouveränität und ihre Grenzen
- Datenschutz-Erfolg gegen Microsoft: Warum Deutschland diesem Beispiel folgen sollte
- Die Illusion der digitalen Souveränität: Europas großer Selbstbetrug