Warum Schulen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) brauchen
1. Rechtliche Verpflichtung: Schulen als öffentliche Stellen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Lehrkräften den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist gemäß Artikel 28 DSGVO erforderlich, wenn ein Verantwortlicher (z.B. die Schule) einen Auftragsverarbeiter (z.B. Microsoft) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt (ZDNet).
2. Kontrolle und Sicherheit: Die AVV stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen handelt und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen trifft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, um die Daten von Schülern und Lehrkräften vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen.
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