der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt jeder betroffenen Person das Recht, von einer verantwortlichen Stelle Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies stellt ein wichtiges Werkzeug für Bürger und Bürgerinnen dar, um die Kontrolle über ihre Daten zu behalten und Missbrauch zu verhindern.
In diesem Bericht wird der gesetzliche Ablauf eines solchen Auskunftsersuchens erläutert. Darüber hinaus wird die rechtliche Situation betrachtet, wenn öffentliche Stellen nicht fristgerecht antworten, und ein einschlägiges Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 09.02.2023 (Aktenzeichen 3 Ca 150/21) besprochen.
[Mehr]