29. Tätigkeitsbericht der LDI NRW 2023: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten von Schulträgern und IT-Sicherheitsrisiken
Im 29. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 setzt sich Bettina Gayk ,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), intensiv mit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) auseinander. Das Gericht hat in einem seiner Protokolle vom 22. Februar 2023 (Az. 19 B 417/22) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die zu vielen Nachfragen führte. Der Bericht wurde am 08.07.2024 durch das LDI NRW veröffentlicht und ist der aktuellste Bericht für NRW.
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