Darf ein Datenschutzbeauftragter aus Einzelfällen abgezogen werden? Der Fall Kreis Viersen und die Rechtslage

Kommentar und Bericht aus der Perspektive eines Journalisten, Aktivisten und Datenschützers.

Worum es geht

Im Kreis Viersen ist nach Angaben aus dem Umfeld der Grundschulen ein Fall diskutiert worden, in dem der Datenschutzbeauftragte (DSB) für den Bereich Grundschulen aus einem konkreten Vorgang rund um Microsoft 365 herausgenommen worden sein soll. Offizielle Details zu einer solchen Maßnahme sind öffentlich nicht dokumentiert. Fest steht aber: Für die Schulen im Bezirk des Schulamts Viersen ist ein DSB benannt und erreichbar (Kontaktseite des Schulamts). Damit stellt sich die Grundsatzfrage: Darf ein Verantwortlicher den DSB aus einem Einzelfall „abziehen“ – und wenn ja, wer dürfte das überhaupt?

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