Big Brother Awards: Wenn Datenschutz an Schulen versagt
Darf ein Datenschutzbeauftragter aus Einzelfällen abgezogen werden? Der Fall Kreis Viersen und die Rechtslage
Kommentar und Bericht aus der Perspektive eines Journalisten, Aktivisten und Datenschützers.
Worum es geht
Im Kreis Viersen ist nach Angaben aus dem Umfeld der Grundschulen ein Fall diskutiert worden, in dem der Datenschutzbeauftragte (DSB) für den Bereich Grundschulen aus einem konkreten Vorgang rund um Microsoft 365 herausgenommen worden sein soll. Offizielle Details zu einer solchen Maßnahme sind öffentlich nicht dokumentiert. Fest steht aber: Für die Schulen im Bezirk des Schulamts Viersen ist ein DSB benannt und erreichbar (Kontaktseite des Schulamts). Damit stellt sich die Grundsatzfrage: Darf ein Verantwortlicher den DSB aus einem Einzelfall „abziehen“ – und wenn ja, wer dürfte das überhaupt?
[Mehr]iPads an Schulen – Datenschutz im Fokus des LDI-Berichts
iPads an Schulen – Datenschutz im Fokus
Der 30. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW, Drucksache 18/3948) enthält klare Aussagen zur Nutzung von iPads an Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei datenschutzrechtliche Anforderungen und Bedenken beim Einsatz sowohl privater als auch schulischer Geräte.
1. Private iPads (BYOD) – nur Übergangslösung
Die Nutzung privater iPads durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen von “Bring Your Own Device” (BYOD) wird von der LDI kritisch bewertet:
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