iPads an Schulen – Datenschutz im Fokus des LDI-Berichts

iPads an Schulen – Datenschutz im Fokus des LDI-Berichts

iPads an Schulen – Datenschutz im Fokus

Der 30. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW, Drucksache 18/3948) enthält klare Aussagen zur Nutzung von iPads an Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei datenschutzrechtliche Anforderungen und Bedenken beim Einsatz sowohl privater als auch schulischer Geräte.

1. Private iPads (BYOD) – nur Übergangslösung

Die Nutzung privater iPads durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen von “Bring Your Own Device” (BYOD) wird von der LDI kritisch bewertet:

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Kill Switch – nur eine Illusion?

Kill Switch – nur eine Illusion?

Immer wieder hört man, der sogenannte “Kill Switch” – also die Möglichkeit, digitalen Zugang zentral zu kappen – sei eine dystopische Idee, übertrieben oder rein theoretisch. Doch spätestens seit dem Vorfall in Venezuela 2019 sollte klar sein: Der Kill Switch ist real – und kann jederzeit aktiviert werden.

Was ist passiert?

Im Oktober 2019 wurden Nutzern in Venezuela der Zugang zu Adobe-Diensten wie der Creative Cloud verweigertaufgrund eines US-Präsidentenerlasses (Executive Order 13884). Adobe musste entsprechend den US-Sanktionen handeln und alle Konten in Venezuela deaktivieren. Dies betraf Fotograf, Designer, Kreativschaffende – also Menschen, die teils beruflich auf diese Werkzeuge angewiesen sind.

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