Im 29. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 setzt sich Bettina Gayk ,Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), intensiv mit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) auseinander. Das Gericht hat in einem seiner Protokolle vom 22. Februar 2023 (Az. 19 B 417/22) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die zu vielen Nachfragen führte. Der Bericht wurde am 08.07.2024 durch das LDI NRW veröffentlicht und ist der aktuellste Bericht für NRW.
Verantwortung der Schulträger für digitale Plattformen
Laut OVG NRW liegt die Verantwortung für die datenschutzgerechte Ausstattung der Schulen mit digitalen Arbeits- und Kommunikationsplattformen nicht bei der Schulleitung, sondern beim kommunalen Schulträger. Dies bedeutet, dass die Schulträger nicht nur für die technische Bereitstellung solcher Plattformen verantwortlich sind, sondern auch sicherstellen müssen, dass die eingesetzten Lösungen den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.
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