
Ein gefährlicher Kurs: Offene Lücken für mehr Kontrolle?
Die Debatte um staatliche Überwachungsmaßnahmen erhält durch ein aktuelles Urteil neue Brisanz: Der Einsatz von Staatstrojanern soll nur bei Straftaten mit einem Strafmaß von mindestens drei Jahren erlaubt sein. Klingt nach einer Einschränkung – in der Praxis jedoch wird weiter mit dem Gedanken gespielt, Sicherheitslücken absichtlich offen zu lassen, um diese bei Bedarf auszunutzen.
Das ist nicht nur der falsche Weg, es ist brandgefährlich. Jeder, der grundlegende IT-Sicherheitsprinzipien versteht, weiß: Offene Lücken sind ein Freifahrtschein für Cyberkriminelle, ausländische Geheimdienste und Wirtschaftsspione. Wer solche Schwachstellen nicht schließt, sondern bewusst offen hält, handelt fahrlässig – und gefährdet Millionen Nutzer.
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