LDI NRW: Überlastung oder Pflicht zur Bearbeitung?

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Wenn Behörden auf Zeit spielen

Immer wieder verweist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) darauf, dass wegen der hohen Zahl von Eingaben eine Bearbeitung sehr lange dauern kann. Das bedeutet für Betroffene, dass Beschwerden monatelang unbearbeitet bleiben. Doch wie ist die rechtliche Lage – darf sich eine Behörde auf Überlastung berufen?

Rechtliche Grundlage

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die zuständigen Aufsichtsbehörden, Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. In Artikel 57 DSGVO ist die Pflicht zur Bearbeitung verankert. Artikel 78 DSGVO gibt Betroffenen außerdem das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn eine Aufsichtsbehörde untätig bleibt.

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Darf ein Datenschutzbeauftragter aus Einzelfällen abgezogen werden? Der Fall Kreis Viersen und die Rechtslage

Kommentar und Bericht aus der Perspektive eines Journalisten, Aktivisten und Datenschützers.

Worum es geht

Im Kreis Viersen ist nach Angaben aus dem Umfeld der Grundschulen ein Fall diskutiert worden, in dem der Datenschutzbeauftragte (DSB) für den Bereich Grundschulen aus einem konkreten Vorgang rund um Microsoft 365 herausgenommen worden sein soll. Offizielle Details zu einer solchen Maßnahme sind öffentlich nicht dokumentiert. Fest steht aber: Für die Schulen im Bezirk des Schulamts Viersen ist ein DSB benannt und erreichbar (Kontaktseite des Schulamts). Damit stellt sich die Grundsatzfrage: Darf ein Verantwortlicher den DSB aus einem Einzelfall „abziehen“ – und wenn ja, wer dürfte das überhaupt?

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Offene Sicherheitslücken – Eine Gefahr für alle

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Ein gefährlicher Kurs: Offene Lücken für mehr Kontrolle?

Die Debatte um staatliche Überwachungsmaßnahmen erhält durch ein aktuelles Urteil neue Brisanz: Der Einsatz von Staatstrojanern soll nur bei Straftaten mit einem Strafmaß von mindestens drei Jahren erlaubt sein. Klingt nach einer Einschränkung – in der Praxis jedoch wird weiter mit dem Gedanken gespielt, Sicherheitslücken absichtlich offen zu lassen, um diese bei Bedarf auszunutzen.

Das ist nicht nur der falsche Weg, es ist brandgefährlich. Jeder, der grundlegende IT-Sicherheitsprinzipien versteht, weiß: Offene Lücken sind ein Freifahrtschein für Cyberkriminelle, ausländische Geheimdienste und Wirtschaftsspione. Wer solche Schwachstellen nicht schließt, sondern bewusst offen hält, handelt fahrlässig – und gefährdet Millionen Nutzer.

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Wenn Microsoft EU-Daten nicht schützen kann – warum nutzen wir es noch?

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Microsoft und EU‑Daten: Was tun, wenn Datenübermittlung an die USA unvermeidbar ist?

Ein Kommentar aus der Sicht eines Journalisten, Aktivisten und Datenschützers.


Ein Geständnis aus Frankreich sorgt für Aufsehen: Microsofts Chefjustiziar für Frankreich, Anton Carniaux, erklärte vor dem französischen Senat unter Eid, dass Microsoft nicht garantieren könne, dass EU-Daten niemals in die Hände von US-Behörden gelangen – selbst wenn sie ausschließlich in Europa gespeichert werden.

„Wenn wir eine rechtlich korrekte Anfrage erhalten, müssen wir sie beantworten.“

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Dokumentation »Watching You« über Alex Karp und Palantir: Gefahr für unsere Gesellschaft

Titelbild: Palantir – Watching You

Als Journalist, Aktivist und Datenschützer verfolge ich mit großer Sorge die Entwicklungen rund um das US-Unternehmen Palantir Technologies. Die aktuelle Dokumentation „Watching You – Die Welt von Palantir und Alex Karp“ von Klaus Stern öffnet den Blick auf ein Unternehmen, das im Zentrum der digitalen Überwachungsinfrastruktur steht.

Im Mittelpunkt steht der charismatische, aber umstrittene CEO Alex Karp, der sich öffentlich als intellektueller Freigeist gibt – und im Hintergrund ein Datenimperium mitverantwortet, das Regierungen, Militärs und Polizeibehörden weltweit mit Analyseplattformen beliefert.

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Digitale Souveränität oder digitale Illusion?

Digitale Souveränität oder digitale Illusion?

In der aktuellen Folge 139 des heise.de-Podcasts Auslegungssache dreht sich ab Minute 21 alles um ein altbekanntes und doch immer wieder erschreckendes Thema: den CLOUD Act der Vereinigten Staaten und dessen Auswirkungen auf europäische Datenräume. Besonders brisant ist die im Podcast besprochene Aussage aus Frankreich, dass US-Ermittlungsbehörden weiterhin Zugriff auf Daten und Server innerhalb der EU haben – selbst wenn diese physisch in Europa stehen.

“Wer glaubt, Daten seien sicher, nur weil sie in Frankfurt oder Paris liegen, irrt gewaltig.”

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Microsoft‑Cloud: Souveränität bleibt ein juristischer Trugschluss

Microsoft‑Cloud: Souveränität bleibt ein juristischer Trugschluss

Eine offizielle Anhörung im französischen Senat verdeutlichte: Microsoft kann europäische Daten juristisch nicht vor Zugriffen durch US‑Behörden (beispielsweise im Rahmen des Cloud Act) schützen.

Eigentlich nicht überraschend, aber in dieser Deutlichkeit doch erstaunlich : “Microsoft ist trotz allen Bemühungen, eine souveräne europäische Cloud-Plattform anzubieten und diese entsprechend zu vermarkten, nicht in der Lage, den Schutz der Daten vor den US-Behörden zu garantieren.”

Klartext aus Paris

Vertreter von Microsoft France räumten vor dem französischen Parlament ein, dass eine Garantie, dass „Daten niemals ohne Zustimmung französischer Behörden an US‑Agenturen übermittelt werden“, nicht gegeben werden kann – auch wenn die Daten in europäischen Rechenzentren liegen. Damit besteht: kein rechtlicher Schutz gegen US‑Gesetze wie den CLOUD Act. Man kann Sie nicht zwingen die Wahrheit zu sagen, man kann Sie aber zwingen immer dreister zu Lügen.

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Outlook-Panne: Microsoft 'vergisst' Deutschland – hört die Signale?

Als Journalist, Aktivist und Datenschützer berichte ich: Der massive Outlook‑Ausfall in der Nacht vom 1. auf 2. März 2025, der Millionen Nutzer weltweit traf, traf Deutschland besonders hart.

Berlin, 17.07.2025 – Es klingt wie ein schlechter Witz, ist aber Realität: Microsofts Outlook hat in einer aktuellen Aktualisierung schlicht Deutschland vergessen. Nutzer berichten, dass das Land in Länderauswahlmenüs fehlt – ein peinlicher Fehler für ein Milliardenunternehmen, das gleichzeitig die Bundesregierung und Konzerne mit Software beliefert. Die Frage drängt sich auf: Wie viele Pannen müssen noch passieren, bis Politik und Wirtschaft endlich umdenken?

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Dein gutes Recht: Vollständige Auskunft im Beschäftigtendatenschutz

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Kontrolle über die eigenen Daten – auch im Job

In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt werden täglich personenbezogene Daten verarbeitet: Leistungsbewertungen, Krankmeldungen, Kommunikationsverläufe oder Verhaltensanalysen. Doch was passiert mit all diesen Daten? Wer hat Zugriff? Und vor allem: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Ein starkes Werkzeug steht jedem Beschäftigten zur Verfügung – das Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Was viele nicht wissen: Es geht dabei nicht nur um oberflächliche Informationen. Eine vollständige Auskunft umfasst weit mehr als ein paar Datenkategorien.

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Wegweisendes Urteil gegen Google: Datenschutz, Umwelt und digitale Selbstbestimmung

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Hintergrund: Millionenurteil gegen Google

Ein Gericht in den USA hat Google zu einer Zahlung von 314,6 Milliarden US-Dollar verurteilt, weil Android-Smartphones auch dann Daten an Google übertragen haben, wenn Nutzer dies explizit deaktiviert hatten. Quelle: Heise Online

Diese Entscheidung ist mehr als nur ein juristisches Urteil – sie ist ein deutliches Signal an die gesamte Tech-Branche: Datensparsamkeit, Transparenz und Kontrolle über die eigenen Geräte müssen Priorität haben.


Warum das Thema uns alle betrifft

1. Digitale Selbstbestimmung

Wenn ein Gerät Daten sendet, obwohl alle Optionen zur Deaktivierung gesetzt wurden, untergräbt das das Vertrauen in Technologie. Jeder sollte entscheiden können, welche Daten wohin übertragen werden – und wann. Es geht um unsere Privatsphäre und unser digitales Grundrecht.

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